Wednesday, 30. april 2008 3 30 /04 /Apr. /2008 18:26

 Empfehlungen der II. Konferenz: Integrations- und Asylpolitik in Sachsen

 

(14. und 15. Oktober 2005)

 

 

Teil 2

 

Forum III:
Asyl

 

Resümee und Forderungen:

Dringend erforderlich ist ein Richtungswechsel in der Asylpolitik des Freistaates Sachsen.  Abweichende Praktiken in anderen Bundesländern belegen, dass weniger restriktive Aufnahme- und Versorgungsbedingungen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage rechtlich möglich sind. Behauptungen, damit würde dem Asylmissbrauch Vorschub geleistet und die öffentliche Hand stärker belastet werden, ignorieren die tatsächliche Situation. Pauschalvorwürfe gegen Asylsuchende bestärken die rechtsextreme Szene in ihrer Argumentation und die Bevölkerung in ihren irrealen Ängsten vor Zuwanderung. Wir brauchen in Sachsen eine Asylpolitik, die auch Asylbewerber und Geduldete als kompetente Mitmenschen wahrnimmt und respektiert. Sachsen kann und soll sich angesichts eines Ausländeranteils von nur rd. 3% mehr Zuwanderung und bessere Aufnahmebedingungen leisten können.

 

Empfehlungen im Bereich Asylpolitik:

 

1.       die Integrationsfähigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten zu erhalten und zu fördern.
Geeignete Maßnahmen dafür sind:

a)       die dezentrale Unterbringung Asylsuchender und Geduldeter spätestens ein Jahr nach der Einreise

b)       die Bargeld- statt Sachleistungsversorgung im Interesse der öffentlichen Hand und der Leistungsempfänger

c)        die Ausweitung der Residenzpflicht auf den Freistaat Sachsen, um den Behördenaufwand zu senken, örtlichen Gegebenheiten des Flächenstaates Rechnung zu tragen sowie Asylbewerber und Geduldeten überregional die Pflege sozialer Kontakte zu ermöglichen

d)       eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung (Zugang und Umfang), die nicht von der Mitwirkung der Betreffenden an behördlichen Maßnahmen abhängig sein darf

e)       der Zugang zu Sprachkursen, da Deutschkenntnisse nicht nur den Asylbewerbern und Geduldeten zugute kommen, sondern auch konfliktpräventiv sinnvoll für die Aufnahmegesellschaft sind

f)         der Zugang zu Arbeit und Ausbildungsplätzen, die die Integrationsfähigkeit erhalten und die Chancen zur Reintegration in den Herkunftsländern verbessern

 

2.       Die Förderung des Kindeswohls durch:

a)       Kita-Plätze für alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten, um ihnen gleiche Bildungschancen wie
allen Gleichaltrigen zu sichern (Spracherwerb)

b)     die Gewährung sozialer, medizinischer u.a. Leistungen für minderjährige Kinder  von Asylsuchenden und Geduldeten an die Leistungen für ihre deutschen Altersgefährten anpassen

 

3.   Bleiberecht statt Kettenduldungen

 

a)       Wahrnehmung der gesetzlichen Möglichkeit zum Erlass von Bleiberechtsregelungen durch das Sächsische Innenministerium für einzelne Länder- oder ethnische Gruppen - gegenwärtig relevant für Ausreisepflichtige aus Afghanistan, dem Irak und für Roma aus dem Kosovo

b)       humanitäres Bleiberecht nach § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG für Einzelpersonen analog den Regelungen in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern

c)       Aufforderung an die Amtsärzte, sich nicht im Konflikt mit ihrem ärztlichen Berufsethos für die Durchsetzung behördlicher Maßnahmen missbrauchen zu lassen

 

4.   Gemeinwesen / Antidiskriminierung

 

a)   Verabschiedung eines Sächsischen Antidiskriminierungsgesetzes bzw. entsprechender Richtlinien, unabhängig vom noch immer fehlenden bundesdeutschen Anti-diskriminierungsgesetz

b)       verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Sachsen zur Überwindung und Prävention rassistischer und fremdenfeindlicher Vorurteile durch:

-    mehr Transparenz der sächsischen Asylpolitk auf der Ebene der Parlamente, der Ministerien und unteren Behörden

-    Zugang der Bevölkerung zu aktuelleren und detaillierteren Statistiken zum Thema Asyl (z.B. durch die Statistischen Landesämter)

-    Verzicht aller demokratischen Parteien (auf Kommunal- und Landesebene) auf den Missbrauch des Themas Asyl für politische Kampagnen

c)       interkulturelle Öffnung der Regeldienste in Sachsen nicht der einzelnen Behörde/ Institution/ medizinischen Einrichtung etc. überlassen, sondern als Querschnittsaufgabe verbindlich definieren und festlegen

d)      Ausbau und Förderung des Netzes haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingssozialarbeit und der professionellen Beratungsstellen für Asylsuchende und Geduldete

e)      Förderung sachlicher Informationen zum Thema Asyl in sächsischen Schulen, Gymnasien, Berufsschulen u.a. Bildungsträgern

 

5.   Die Aufforderung an haupt- und ehrenamtlich Engagierte

a)       Ausbau und weitere Vernetzung der zielgerichteten Arbeit mit Multiplikatoren (wie PädagogInnen, Schülerräten, Schulämtern, Hochschulen, Künstlern, u.a. ) z.B. durch altersgerechte Infokampagnen, gemeinsame Projekte u.a. Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen

b)       verstärkte Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Einbindung von Ehrenamtlichen für unsere Arbeit und die besondere Förderung von beruflichem Nachwuchs für die Flüchtlingssozialarbeit

c)       gezielte Förderung von Flüchtlingsselbstvertretung als ein-zelne Aktionen oder kontinuierli-chere Arbeit in Gruppen und Vereinen

 

Konkrete Maßnahmen als Vorschläge an die Konferenz sind:

 

1.     eine Info-Kampagne für SchülerInnen und BerufsschülerInnen in Sachsen als Antwort auf die Aktivitäten der NPD unter Kindern und Jugendlichen

2.     sachsenweit Theaterprojekte in Anlehnung an das Dresdner Staatsschauspiel anregen, fördern und vernetzen

3.     ein Brief von Flüchtlingen an die Bundeskanzlerin

 

Forum IV:
politische Partizipation

 

Grundsätzliches: Das Prinzip der demokratischen Gesellschaft verlangt:

 

-          politische Rechte für alle Mitglieder des Gemeinwesens

-          die Einbeziehung sachkundiger Bürger (auch mit Migrationshintergrund), um die Qualität und Legitimation politischer Entscheidungen zu steigern

-          die gleichberechtigte Mitwirkung als Zeichen der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen (Integration! Subjekt statt Objekt von Politik!)

 

Empfehlungen im Bereich politische Partizipation:

 

1.   ein Wahlrecht für Ausländer

2.   die Verankerung von kommunalen Ausländerbeiräten in der Sächsischen Gemeindeordnung

3.  ein landesweiter Ausländerbeirat

4.  die Erweiterung der Zuständigkeit  / Befugnisse  der Ausländerbeiräte durch Aufwertung zu Ausschüssen

5.  Initiativen der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtages zur Stärkung politischer Mitwirkungsrechte in Bundesgesetzen

6.         die stärkere  Berücksichtigung der Interessen und Aktivitäten der Migranten in den Medien

7.   die Entbürokratisierung des  Einbürgerungsverlaufs

 

Formen politischer Partizipation sind:

-          die Teilnahme an Wahlen, Mitwirkung und Gründung von Parteien und Initiativen

-          die Teilnahme und Mitwirkung in Institutionen der Zivilgesellschaft, wie Vereine, Gewerkschaften, Kirchen, Initiativen, eigene Vereine und Initiativen

-          das offensivere Werben von eigenen Anliegen, von Akzeptanz und Unterstützung in der Gesellschaft

-          die Gewinnung von Partnern und die Schaffung sowie Nutzung von Netzwerken

-          das Stellen von Forderungen an politisch Verantwortliche (Kommunalwahl! Landtagswahl!) und das Zeigen von Bereitschaft zur Mitarbeit und Beratung

-         die Förderung der Selbstvertretung von Migranten

 

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Wednesday, 30. april 2008 3 30 /04 /Apr. /2008 18:11

 Empfehlungen der II. Konferenz: Integrations- und Asylpolitik in Sachsen

 

(14. und 15. Oktober 2005)


Teil 1

 

Forum I:
Arbeit und Soziales

 

Die Empfehlungen und Forderungen im Bereich Arbeit und Soziales sind:

 

1.        die Erweiterung der interkulturellen und Sprachkompetenz der Behörden (ARGE, Polizei, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Sozialamt und andere)

 a) durch den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten mit Migrationshintergrund (Nutzung der Möglichkeiten des Europäischen Freiwilligen Dienstes)

 b) mit weiteren Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bei fachlicher Eignung

2.        die Förderung beruflicher und schulischer Qualifikationen für Menschen mit Migrationshintergrund

3.        mehr Flexibilität seitens der Agentur für Arbeit bzw. ARGE, auch in ihrer Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde bei der Förderung von Selbständigkeit und Qualifizierung der Menschen mit Migrationshintergrund  (u.a. Anträge auf vorzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels wohlwollend zu prüfen, wenn davon die Qualifizierung und Fortbildung abhängt)

4.        die Verhinderung hoher Arbeitslosigkeit unter Ausländern durch die Förderung der ARGE zu verstärkten Trainingsmaßnahmen

5.        die Anordnung des SMI als oberste Landesbehörde, dass von besonderen ausländerrechtlichen Auflagen zur Wohnsitznahme im Freistaat Sachsen für Ausländer mit Aufenthaltstitel abgesehen wird

6.        Maßnahmen der Agentur für Arbeit, ARGE und anderer Behörden für Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt verbunden mit einer intensiven Sprachförderung, unter anderem durch: - die Nutzung von Erfahrungen der Vereine auf dem Bereich der Sprachförderung
- die Einbindung der Vereine in die Maßnahmen

7.        der Einsatz des Landes Sachsen, dass Deutschland weitere Sozialabkommen abschließt, die den Bezug von Rente hier für die Menschen ermöglichen, die in ihren Ländern langjährig gearbeitet haben

8.        die Wiedereinrichtung der Kindergeldstelle in Dresden (Kindergeldanträge sollen zügiger bearbeitet werden)

9.        die Anrechnung des Kindergeldes durch die ARGE nur dann als Einkommen, wenn das Kindergeld tatsächlich gewährt wird

10.     gründlichere Festsstellungen der Schwerbehinderungen bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern und bei Bedarf mit Hilfe qualifizierter Dolmetscher

11.     die Übernahme von Kosten für qualifizierte Dolmetscher im medizinischen Bereich durch Krankenkassen bzw. Sozialbehörden

12.     eine Vereinfachung und ein besseres Verständlichmachen für die Regelung über die Arbeitslosmeldung 3 Monate vor der Kündigung des Arbeitsvertrages

a)                die Erklärungen speziell für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Muttersprache

b)                die Verfügbarkeit von anderen Informationen von der Agentur für Arbeit in der Muttersprache der              ausländischen Bür­gerinnen und Bürger

13.     das Recht auf Arbeit langfristig für jede/n ausländische/n Bürgerin und Bürger, die/der in Deutschland lebt

 

Forum II:
Bildung und Kultur

 

Empfehlungen im Bereich Bildung:

1.       die Schaffung von Voraussetzungen für eine reale Gleichberechtigung angesichts unterschiedlicher Startbedingungen von Migranten bei der Eingliederung ins Bildungssystem und Berufsleben

2.       a) die Förderung des Kindergartenbesuches durch Aufklärung von ausländischen Eltern über die Bedeutung des Kindergartens für die Integration
b) ein Bildungsplan zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache im Kindergarten

3.       die Sensibilisierung aller Kinder für Toleranz und Akzeptanz anderer Kulturen (für alle Bildungsebenen)

4.       die Förderung des Lernens der deutschen Sprache bei Erhalt der Muttersprache in der Schule

5.       der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts

6.       die Anerkennung  der interkulturellen Erziehung als allgemeinen Bildungsauftrag und die Förderung der Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals hinsichtlich interkultureller Kompetenzen

7.       die Koordinierung und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule, sozialen Behörden, Arbeitsämtern, MigrantInnenvertretungen usw.

8.       die Umsetzung der realen Gleichberechtigung bei dem Zugang zu Gymnasien, Hochschulen  u. a. Bildungseinrichtungen

9.       die vertragliche Sicherung von Ausbildungsplätzen für Schüler mit Migrationshintergrund

10.    die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Migrationhintergrund im öffentlichen Dienst

11.    die Zuschneidung von Programmen von Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern gezielt auf den  konkreten Bedarf zur Förderung der Integration

12.    die Beteiligung von Migranten an den bildungspolitischen Strukturen und Netzwerken

 

Da Integration ihrem Wesen nach einen kulturellen Wandlungsprozess darstellt, braucht es eine bewusste Gestaltung. Die Kommune kann und muss mittels ihrer Kulturpolitik diesen Prozess fördern.

 

Empfehlungen im Bereich Kultur:

1.       die Berücksichtigung der kulturellen Interessen der MigrantInnen durch die Kommunale Politik

2.       die Schaffung von Bedingungen, damit kommunale Kultur einen Beitrag zur Integration leisten kann (interkulturelle Ausrichtung der Kulturpolitik ist erforderlich)

3.       die stärkere Berücksichtigung von Kulturen anderer Weltregionen bei den Kultur- und Informationsangeboten von Städten und Gemeinden

4.       die Förderung des Dialogs der Kulturen durch die Beteiligung von MigrantInnen an den kulturpolitischen Strukturen, Entscheidungsgremien und Netzwerken

5.       die Förderung eines vielfältigen demokratischen Vereinslebens, Landes- und kommunale Wettbewerbe zwischen den Vereinen zur Förderung integrativer Aktivitäten

6.       die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Religionsgemeinschaften in der Kommune

7.       die Nutzung der kulturellen Potenziale der MigrantInnen

8.       Maßnahmen zur Verhinderung von Konzentration von Ausländergruppen in einem Wohngebiet

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Wednesday, 30. april 2008 3 30 /04 /Apr. /2008 17:16

Sächsischer Migrantenbeirat

 

Protokoll der Sitzung des Koordinierungskreises Sächsischer Migrantenbeirates

am 24. April 2008, 16.00 – 18.45 Uhr im Ökumenischen InformationsZentrum Dresden e. V.

 

 

Zusammenfassung

Ø       Yacoub: begrüßte und dankte Cabana und Annegret Krellner für die großzügige Unterstützung unserer Beratung. Er kritisierte, die ausgebliebene Reaktion auf seine Bitte um Vorschläge zur TO.

 

*        TOP1. Erläuterung zum Formular der Befragung von Migranten

 

Johanna Stoll: Vorstellung des Fragebogens (Migrantenstimme 1/2008, S. 7)

·         Alle sind aufgefordert sich Gedanken zu dem Entwurf zu machen:

Ist er sprachlich verständlich? Ist etwas hinzuzufügen? Vorschläge zu anderer Gliederung usw.

 

Beschluß:

Jeder liest das Konzept gründlich und sendet bis 5. Mai 2008 seine Vorschläge an Yacoub@t-online.de

 

Probebefragungen in Leipzig 3 und in Dresden 2, um die Reaktion der Migranten zu testen.



*        TOP 2/3: Mitgliedergewinnung und Unterschriftenkampagne


Ø       Kurzbericht über Tagung des Sächsischen Migrantenbeirates.
Infos sind veröffentlicht im gedruckten Heft "Migrantenstimme" und im Internet:
http://migrantenstimme-sachsen.over-blog.com

 

In Sachsen leben ca. 120.000 Ausländer und viele andere Menschen mit Migrationshintergrund. Objektiv müssten alle interessiert sein an unserer Arbeit. Um die Interessen der Migranten besser vertreten zu können müssen wir vielmehr Mitglieder gewinnen. Migranten und Vereine ansprechen und beteiligen! Arbeit vor Ort.

Unterschriftenkampagne zur Unterstützung der Forderungen der Resolution des SMB
Es wurde beschlossen, den Text (Migrantenstimme 1/2008, S. 2) redaktionell zu überarbeiten

- Brief an Vereine und Persönlichkeiten
- Werbung unter Vereinen und Migranten vor Ort

 

Ø       Diskussion zu weiteren Vorgehen, um die Notwendigkeit eines SÄCHSISCHEN MIGRANTENBEIRATes (SMB) den Migranten nahe zu bringen

 

§         Nächste Konferenz in einer anderen Stadt, um dort die Vereine zu mobilisieren. Finanzielles Problem lösen auch mit Beteiligung der Migranten und Vereinen! (Fahrkosten, Verpflegung)

§         Vertreter aus Leipzig und Chemnitz übernehmen Organisation der nächsten Veranstaltungen und bemühen sich um Sponsoren

§         SMB formuliert Brief, den Vereine bekommen sollen, mit dem Anliegen einen SMB zu installieren, den die Vertreter der Städte (zunächst Leipzig und Chemnitz) bekommen, um ihn in Vorbereitung einer Konferenz unter den Vereinen zu verteilen und gleichzeitig für eine Teilnahme zu werben (Unterschriften sammeln)

 

 

*        Top 4.: Integrationskonzept für Sachsen

 

Migrantenbeirat will seine Position bestimmen, nach den Grundsätzen der Demokratie und Menschenrechten und in Anlehnung an den besten Beispielen in Europa. Nicht warten bis Verwaltungen uns vor vollendeten Tatsachen stellen! Wie können wir Verbindlichkeit erreichen?

 

Wichtige Fragen:

 

·         Was bringt das Konzept für Sachsen? Länderregelungen bedenken! Sachkundigengruppe erforderlich! Bereiche Arbeit, Gesundheit, Bildung usw.

·         Inwieweit ist die Politik an einem solchen Konzept interessiert!

·         Forderungen müssen von unten kommen, deshalb recht schnell zur Unterschriftencampagne kommen!

·         Es brauchte 3 Jahre bis Stadt Chemnitz die Gründung eines Ausländerbeirates zuließ

·         Nicht nur Nutzen für Migranten betonen, sondern Nutzen für das Land darlegen

·         Migrantenbeiräte in Sachsen als Beschlussorgane und nicht nur Beratungsgremien!

·         Umgehend mit der Arbeit beginnen! Wir fangen nicht bei „Null“ an. Untergruppe Integrationskonzept wurde gebildet. * (auf dieser Website sind die Empfehlungen der II. Konferenz: Integrations-und Asylpolitik in Sachsen veröffentlicht)

·         Beschluss zur Bildung eines Migrantenbeirates in Leipzig zeigt, Erfolg ist möglich. Ausländerbeauftragter hat Konzeption ins Internet gestellt.

 

 

Protokoll: Brigitte Zeinel Abidine

 

Anwesenheit:

Ambatielos, Dimitrios Griechenland    Vorsitz. ABR Dresden

Contreras, Ana – Spanien                      Mitglied ABR Dresden

Friedel, Sabine D                           Vors. SPD Dresden, ABR Dresden

Mamedow, Asad - Dr. Aserbaid./D          GF Ausländerrat DD/Leiter Beratungsstelle

Mfuansoni, Jean Simba Kongo               Mitglied ABR Chemnitz

Moradi, Ali – Iran/D                               Projektleiter Sächs. Flüchtl.-Rat, Zwickau

Mubarak, Aiman – Sudan                                    VASA Leipzig

Stoll, Johanna – D                      Sächs. Flüchtl.-Rat /Ausländerrat

Yacoub, Nabil – Ägypten                        Ausländerrat DD           

Zeinel Abidine, Hassan –Syrien/D           AG Migrantenbeirat Leipzig/ Gesell. f. Völkerverständigung Lpz

Zeinel Abidine, Brigitte, Frau –D

 

 

 

 

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Friday, 11. april 2008 5 11 /04 /Apr. /2008 23:57

17. Gomondai-Gedenktag

 

Rede von Dr. Asad Mamedow

Geschäftsführer des Ausländerrates Dresden e.V.

 

 

Dresden, 7. April

Jorg-Gomondai-Platz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Liebe Freundinnen und Freunde!

 

Der mosambikanische Bürger Jorge Gomondai kam nach Dresden, um hier zu arbeiten.

Hier gründete er dann aber auch eine Familie, unterstützte seine Großfamilie, seine Verwandte und seine Mutter in Mosambik und wollte einfach weiter glücklich leben.

Bis der Tag kam, an dem er ganz jung sterben musste.

 

Warum musste er sterben? Warum konnte er nicht weiter leben, warum konnte er nicht weiter für seine Frau da sein, für seine Kinder da sein, für seine Mutter da sein?

 

Er musste sterben, weil das Böse wieder gesiegt hat.

Er musste sterben, weil wir leider in einer Gesellschaft leben, in der allein die Hautfarbe ein Grund dafür ist, dass die Menschen Angst haben müssen, angegriffen, angepöbelt oder in einer anderen Art und Weise diskriminiert zu werden.

Er musste sterben, weil in dieser Gesellschaft die Diskriminierung wegen Hautfarbe immer noch nicht von allen verurteilt wird.

Er musste sterben, weil in dieser Gesellschaft noch vieles geschieht, was ungerecht ist und was nicht passieren darf.

 

Und eine der größten Ungerechtigkeiten, die in dieser Gesellschaft täglich geschieht, ist die Diskriminierung, der die Menschen ausgesetzt sind, deren einzige Schuld daran besteht, dass sie keinen deutschen Pass haben, um hier dieselben Rechte zu haben, die diejenigen haben, die im Besitz eines deutschen Passes sind.

 

Es gibt Ausländer; die nichts zu essen und keine Wohnung haben, die sich aber nie trauen werden, sich an die Behörden, gar an die Beratungsstellen zu wenden, weil sie Angst haben, abgeschoben zu werden. Abgeschoben in ein Land, in dem sie nicht selten auch den Tod fürchten müssen und deshalb lieber bereit sind, die Armut hinzunehmen, als im Heimatland zu sterben.

 

Wenn man aber von Ausländern spricht, darf man auch nicht einen wesentlichen Unterschied vergessen. Bei Deutschen sieht es rein rechtlich, mindestens äußerlich, von den Möglichkeiten hier so aus, dass alle gleichberechtigt sind. In keinem Gesetz - Gott sei Dank - steht, dass einige Deutsche dies und jenes dürfen und die anderen nicht. Es gilt das Gleichbehandlungsprinzip, das auch im Grundgesetz verankert ist.

 

Anders bei Ausländern: Ein Gleichbehandlungsprinzip zwischen Deutschen und Ausländern gibt es nach dem Grundgesetz nicht. So z.B. gibt es Berufe, in denen Ausländer nicht arbeiten dürfen, und nach dem Grundgesetz ist das verfassungskonform. Aber auch unter Ausländern gibt es das Gleichbehandlungsprinzip nicht. Durch verschiedene Gesetze wurde festgelegt:

Es gibt Ausländer, die arbeiten dürfen und es gibt Ausländer, die überhaupt nicht arbeiten dürfen, auch wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.

Es gibt Ausländer, die für ihre minderjährigen Kinder Kindergeld bekommen können, und es gibt solche, die kein Kindergeld bekommen dürfen, auch wenn sie Geringverdiener sind. Es gibt Ausländer, die Arbeitslosengeld II bekommen können, und es gibt Ausländer, die kein Arbeitslosengeld II bekommen dürfen.

 

Es ist also gesetzlich festgelegt worden, dass bestimmte Ausländergruppen sozial ausgegrenzt werden, weil sie diesen Gruppen angehören.

 

Und die Gruppe, die zwar legal in Deutschland lebt, aber am schlimmsten sozial ausgegrenzt ist, sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Es werden extra Gesetze dafür geschaffen und zusätzliche Gelder ausgegeben, um diese Ausgrenzung zu vollziehen.

 

Asylbewerber müssen jahrelang in den Heimen leben, in den sehr teueren Heimen wohlgemerkt. Und das – obwohl viele Wohnungen in Dresden leer stehen. Und das – jahrelang!

Jugendliche Asylbewerber bekommen keine Ausbildung, weil sie keine Arbeitserlaubnisse bekommen, sind also verurteilt, in Zukunft, egal wo, in Deutschland oder in Heimatland, nur unqualifizierte Arbeit zu verrichten.

Überall in Deutschland und in der ganzen zivilisierten Welt sagt man gern: Kinderrechte, Kinderrechte, Kinderrechte. Sie müssen eingehalten werden.

 

In einem Asylbewerberheim haben Kinder keine Rechte und keine Kindheit!

Asylbewerber dürfen ja nicht einmal in eine andere Stadt zu Verwandten ohne Genehmigung fahren!  Und diese Genehmigung wird sehr selten erteilt...

Sie fahren dann trotzdem, weil sie das einfach nicht begreifen können, dass in einem freien Land der Besuch der Verwandten verboten sein kann. Sie werden dann erwischt (die gezielten Kontrollen von Ausländern auf den Bahnhöfen haben bestimmt viele erlebt...) und werden als Straftäter (wirklich als Straftäter!) verurteilt. Da fragt man schon die Gesetzgeber, warum kriminalisieren Sie die Menschen? Warum schafft man die Reisefreiheit für die Einen und schränkt dieselbe Freiheit für die Anderen?

Gern beklagen sich die Behörden, dass es verständlich sei, dass sie genervt seien mit Asylbewerbern, diese Asylbewerber sprächen ja kaum Deutsch. Dann machen Sie doch etwas dafür, dass die Asylbewerber mehr Deutsch sprechen können. Nein, gemacht wird aber gar nichts. Im Gegenteil: An den im Zuge des Zuwanderungsgesetzes ermöglichten Integrationskursen dürfen Asylbewerber nicht teilnehmen.

Ist das nicht gerade auch absurd, wenn man auch bedenkt, dass nach Grundwerten aller Religionen gerade diejenigen, die gelitten haben, eigentlich mehr Unterstützung als die Anderen benötigen und nicht noch eine zweite Bestrafung? Gerade diese zweite Bestrafung aber erleben Asylbewerber dann hier, nachdem sie bereits in ihrem Heimatland gelitten haben.

Denn was sind das oft für Menschen, nachdem sie jahrelang in den sogenannten Asylverfahren waren und zu der Gruppe gehört haben, die am wenigsten Rechte in dieser Gesellschaft hat?

Oft sind das kranke Menschen, nachdem sie jahrelang in den Heimen gelebt haben.

Das sind oft Männer und Frauen, die nicht nur jahrelang in ihrem Beruf nicht gearbeitet haben, sondern sogar überhaupt vergessen haben, wie man arbeitet, weil sie das nicht dürften.


Das sind Männer und Frauen, die in den Strafregistern als Straftäter erfasst sind, obwohl sie nur zu ihren Verwandten oder Verlobten gefahren sind.


Das sind Männer und Frauen, die ja kaum Deutsch gelernt haben, und mit zunehmendem Alter wird es nicht leichter, die Sprache zu erlernen.


Das sind junge Menschen, die nicht nur keinen Beruf haben, sondern überhaupt nicht wissen, wie man arbeitet.

Das sind Kinder, die nie gewusst haben, was ein eigenes Kinderzimmer ist.
Ist das nicht auch Rassismus, wenn Menschen neben uns leben, wie wir aussehen und dieselben Fähigkeiten wie wir haben und trotzdem vieles nicht dürfen, was wir dürfen?

 

Lassen wir uns nicht täuschen: Der Rassismus lebt weiter und fühlt sich weiter sicher. Wir sind noch weit davon entfernt, um sicher zu sein, dass morgen nicht noch einmal in Dresden einer deshalb getötet wird, weil er dunkle Hautfarbe hat.

Es passiert leider heute noch zu oft, dass Menschen nur deshalb keine Wohnungen vermietet werden, weil sie dunkle Hautfarbe haben.

Es passiert leider heute noch zu oft, dass Menschen nur deshalb der Zutritt in die Gaststätten und Diskotheken verwehrt wird, weil sie dunkle Hautfarbe haben.

Wieder mussten wir erst vor kurzem in den Zeitungen mehrere Artikel lesen, dass in den Bussen in Dresden dunkelheutige Menschen von den Rechtsradikalen angegriffen und brutal zusammengeschlagen wurden.

 

Und noch etwas mussten wir in den Zeitungen lesen und aber auch selbst mit  eigenen Augen im Februar 2008 sehen:

Eine große braune Masse, 5.000 NPD-Anhänger, die die schönsten Straßen von Dresden füllten, die uns zum Entsetzen brachten und uns wieder daran erinnerten, dass wir den Mord an Gorge Gomondai nie vergessen dürfen. 

von sächsischer Migrantenbeirat
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Sunday, 30. march 2008 7 30 /03 /März /2008 12:01

Bericht über die Tagung des Sächsischen Migrantenbeirates

 

Die gleichberechtigte Einbeziehung der Migranten in den Demokratischen Prozess

ist der beste Weg für die Integration

 

 

 

Am 15. März 2008 fand im Internationalen  Begegnungs-zentrum des Ausländerrates Dresden e.V. eine Tagung des Sächsischen Migrantenbeirates statt, an der 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 4 sächsischen Städten  und 16 Herkunftsländern teilgenommen haben, darunter:

- Die Ausländerbeauftragte der Stadt Dresden

- Mitglieder der Ausländerbeiräte Dresden und Chemnitz

- Vertreter von 15 Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen

 

Mit seiner Tagung verfolgte der SMB das Ziel, in Anlehnung an den Nationalen Integrationsplanes, seine Position zur Integrationspolitik in Sachsen zu bestimmen, vor allem zu den Fragen der Erarbeitung und der Umsetzung eines sächsischen Integrationsprozesses.

Nach der Überzeugung des Sächsischen Migrantenbeirates ist die gleichberechtigte Einbeziehung der Migranten in den Demokratischen Prozess der beste Weg für die Integration.

 

 

 

Auf der Tagung referierten und diskutierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über

 

-         den Nationalen Integrationsplan,

-         die Bedeutung eines demokratisch verfassten Integrationskonzepts für Sachsen und der Partizipation der Migranten an diesem Prozess,

-         den Stand der Weiterentwicklung und Umsetzung des Integrationskonzeptes der Stadt Dresden,

-         die Situation von jungen Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt,

-         weitere Aspekte der sozialen, politischen und kulturellen Lage der Migranten in Sachsen, insbesondere über Probleme der Arbeitslosigkeit, der Gleichberechtigung im Bildungsbereich, der Situation von Senioren u.a.

 

Nach der Diskussion verabschiedete der SMB einstimmig folgende Resolution:

 

 

Resolution

 

 

1.      Ziel und Hauptinhalt des Integrationskonzepts

Ziel des Integrationsprozesses ist die Realisierung der Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, dazu zählt u.a. der gleichberechtigte Zugang zu Arbeit, Bildung, sozialen Diensten, Kultur und die politische Partizipation. Die Ächtung aller Formen der Diskriminierung ist eine Bedingung für eine erfolgreiche Integration.

 

Daraus folgt:

 

-         Die Annerkennung des Grundrechts aller Einwohner auf die Wahl der Lebensweise, ohne Unterscheidung nach Religion, nationaler oder ethnischer Herkunft.
Das Grundgesetz der BRD ist die gemeinsame Basis des Zusammenlebens für alle.

 

-         Die Mitwirkung der Migranten im Erarbeitungsprozess des Integrationskonzepts ist eine unerlässliche Bedingung für die Teilnahme an der Gestaltung ihrer Zukunft. Sie umfasst die Mitarbeit bei der Erstellung des Integrationskonzepts, an dessen Umsetzung und Weiterentwicklung

 

-         Das erfordert Veränderungen sowohl in der Denkweise als auch in den Strukturen der politischen- und Verwaltungsarbeit: Ziel ist die Sicherung der unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern der Migranten bei der Entscheidungsfindung.

 

-         Das Land Sachsen wird aufgefordert, sich für das Wahlrecht der Migranten auf allen Ebenen einzusetzen, beginnend mit den Kommunalwahlen und Landtagswahlen.

-         Reform der sächsischen Gemeindeordnung zur Sicherung des Rechts der Bürger mit Migrationshintergrund  auf Bildung ihrer Vertretungsgremien. Dazu gehört die Einrichtung demokratisch gewählter Migrantenbeiräte. Für Gemeinden mit geringer Zahl von Migranten sollen geeigneten Formen der Vertretung gefunden werden.

 

-         Als Übergangslösung bis zur Beschließung eines Sächsischen und kommunaler Integrationskonzepte sollten Vertreter der Migranten in die Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse einbezogen werden.

-         Der Sächsische Migrantenbeirat (SMB) wird in Zusammenarbeit mit Vereinen und Aktivisten ein ausführliches Papier über Erfordernisse einer demokratischen Integrationspolitik ausarbeiten.

 

 

 

Beschluss über die Bildung des Koordinierungskreises des SMB

 


1) Der Koordinierungskreis ist Ausführungsorgan
     des SMB
. Seine Aufgaben bestehen in der:

    

-         Sicherung und dem Ausbau von Kontakten in den Regionen und der Initiierung von öffentlichen Debatten unter den Migranten über Probleme, Erfordernisse, Bedingungen und Ziele der Integration.

-         Moderierung des Verständigungsprozesses im SMB mit dem Ziel:
sich zu verständigen auf gemeinsame Position zur Integrationspolitik, zum Inhalt eines Integrationskonzeptes und zur Partizipation der Migranten bei seiner Umsetzung.

 

-         Organisation und Leitung der Öffentlichkeitsarbeit für den SMB

-         Einberufung des SMB

-         Koordinierung der Umsetzung der Beschlüsse des SMB

 



2) Gewählte Mitglieder des SMB- Koordinierungs
     kreises:

 

-                   Als Organisator wurde Nabil Yacoub, Ausländerrat Dresden e.V. gewählt.

-                   Ein/e Vertreter/in des Ausländerbeirates Dresden
(wird benannt)

-                   Als Vertreter des Ausländerbeirates Chemnitz (Herr Georges Laham)

-                   Frau Amal El-Abd (VASA e.V.) Leipzig

-                   Ein/e Vertreter/in des AG In- und Ausländer e.V. Chemnitz (wird benannt)

-                   Als Vertreter des Sächsischen Flüchtlingsrates e.V. (Herr Ali Moradi)

-         Ein/e Mitarbeiter/in des Ausländerrates Dresden e.V. (wird benannt)

 

3) Die Sitzungen des Koordinierungskreises sind öffentlich

von sächsischer Migrantenbeirat
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Friday, 28. march 2008 5 28 /03 /März /2008 14:44

Forum III:
Asyl

 

Resümee und Forderungen:

Dringend erforderlich ist ein Richtungswechsel in der Asylpolitik des Freistaates Sachsen.  Abweichende Praktiken in anderen Bundesländern belegen, dass weniger restriktive Aufnahme- und Versorgungsbedingungen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage rechtlich möglich sind. Behauptungen, damit würde dem Asylmissbrauch Vorschub geleistet und die öffentliche Hand stärker belastet werden, ignorieren die tatsächliche Situation. Pauschalvorwürfe gegen Asylsuchende bestärken die rechtsextreme Szene in ihrer Argumentation und die Bevölkerung in ihren irrealen Ängsten vor Zuwanderung. Wir brauchen in Sachsen eine Asylpolitik, die auch Asylbewerber und Geduldete als kompetente Mitmenschen wahrnimmt und respektiert. Sachsen kann und soll sich angesichts eines Ausländeranteils von nur rd. 3% mehr Zuwanderung und bessere Aufnahmebedingungen leisten können.

 

Empfehlungen im Bereich Asylpolitik:

 

1.       die Integrationsfähigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten zu erhalten und zu fördern.
Geeignete Maßnahmen dafür sind:

a)       die dezentrale Unterbringung Asylsuchender und Geduldeter spätestens ein Jahr nach der Einreise

b)       die Bargeld- statt Sachleistungsversorgung im Interesse der öffentlichen Hand und der Leistungsempfänger

c)        die Ausweitung der Residenzpflicht auf den Freistaat Sachsen, um den Behördenaufwand zu senken, örtlichen Gegebenheiten des Flächenstaates Rechnung zu tragen sowie Asylbewerber und Geduldeten überregional die Pflege sozialer Kontakte zu ermöglichen

d)       eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung (Zugang und Umfang), die nicht von der Mitwirkung der Betreffenden an behördlichen Maßnahmen abhängig sein darf

e)       der Zugang zu Sprachkursen, da Deutschkenntnisse nicht nur den Asylbewerbern und Geduldeten zugute kommen, sondern auch konfliktpräventiv sinnvoll für die Aufnahmegesellschaft sind

f)         der Zugang zu Arbeit und Ausbildungsplätzen, die die Integrationsfähigkeit erhalten und die Chancen zur Reintegration in den Herkunftsländern verbessern

 

2.       Die Förderung des Kindeswohls durch:

a)       Kita-Plätze für alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten, um ihnen gleiche Bildungschancen wie
allen Gleichaltrigen zu sichern (Spracherwerb)

b)     die Gewährung sozialer, medizinischer u.a. Leistungen für minderjährige Kinder  von Asylsuchenden und Geduldeten an die Leistungen für ihre deutschen Altersgefährten anpassen

 

3.   Bleiberecht statt Kettenduldungen

 

a)       Wahrnehmung der gesetzlichen Möglichkeit zum Erlass von Bleiberechtsregelungen durch das Sächsische Innenministerium für einzelne Länder- oder ethnische Gruppen - gegenwärtig relevant für Ausreisepflichtige aus Afghanistan, dem Irak und für Roma aus dem Kosovo

b)       humanitäres Bleiberecht nach § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG für Einzelpersonen analog den Regelungen in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern

c)       Aufforderung an die Amtsärzte, sich nicht im Konflikt mit ihrem ärztlichen Berufsethos für die Durchsetzung behördlicher Maßnahmen missbrauchen zu lassen

 

4.   Gemeinwesen / Antidiskriminierung

 

a)   Verabschiedung eines Sächsischen Antidiskriminierungsgesetzes bzw. entsprechender Richtlinien, unabhängig vom noch immer fehlenden bundesdeutschen Anti-diskriminierungsgesetz

b)       verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Sachsen zur Überwindung und Prävention rassistischer und fremdenfeindlicher Vorurteile durch:

-    mehr Transparenz der sächsischen Asylpolitk auf der Ebene der Parlamente, der Ministerien und unteren Behörden

-    Zugang der Bevölkerung zu aktuelleren und detaillierteren Statistiken zum Thema Asyl (z.B. durch die Statistischen Landesämter)

-    Verzicht aller demokratischen Parteien (auf Kommunal- und Landesebene) auf den Missbrauch des Themas Asyl für politische Kampagnen

c)       interkulturelle Öffnung der Regeldienste in Sachsen nicht der einzelnen Behörde/ Institution/ medizinischen Einrichtung etc. überlassen, sondern als Querschnittsaufgabe verbindlich definieren und festlegen

d)      Ausbau und Förderung des Netzes haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingssozialarbeit und der professionellen Beratungsstellen für Asylsuchende und Geduldete

e)      Förderung sachlicher Informationen zum Thema Asyl in sächsischen Schulen, Gymnasien, Berufsschulen u.a. Bildungsträgern

 

5.   Die Aufforderung an haupt- und ehrenamtlich Engagierte

a)       Ausbau und weitere Vernetzung der zielgerichteten Arbeit mit Multiplikatoren (wie PädagogInnen, Schülerräten, Schulämtern, Hochschulen, Künstlern, u.a. ) z.B. durch altersgerechte Infokampagnen, gemeinsame Projekte u.a. Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen

b)       verstärkte Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Einbindung von Ehrenamtlichen für unsere Arbeit und die besondere Förderung von beruflichem Nachwuchs für die Flüchtlingssozialarbeit

c)       gezielte Förderung von Flüchtlingsselbstvertretung als ein-zelne Aktionen oder kontinuierli-chere Arbeit in Gruppen und Vereinen

 

Konkrete Maßnahmen als Vorschläge an die Konferenz sind:

 

1.     eine Info-Kampagne für SchülerInnen und BerufsschülerInnen in Sachsen als Antwort auf die Aktivitäten der NPD unter Kindern und Jugendlichen

2.     sachsenweit Theaterprojekte in Anlehnung an das Dresdner Staatsschauspiel anregen, fördern und vernetzen

3.     ein Brief von Flüchtlingen an die Bundeskanzlerin

 

Forum IV:
politische Partizipation

 

Grundsätzliches: Das Prinzip der demokratischen Gesellschaft verlangt:

 

-          politische Rechte für alle Mitglieder des Gemeinwesens

-          die Einbeziehung sachkundiger Bürger (auch mit Migrationshintergrund), um die Qualität und Legitimation politischer Entscheidungen zu steigern

-          die gleichberechtigte Mitwirkung als Zeichen der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen (Integration! Subjekt statt Objekt von Politik!)

 

Empfehlungen im Bereich politische Partizipation:

 

1.   ein Wahlrecht für Ausländer

2.   die Verankerung von kommunalen Ausländerbeiräten in der Sächsischen Gemeindeordnung

3.  ein landesweiter Ausländerbeirat

4.  die Erweiterung der Zuständigkeit  / Befugnisse  der Ausländerbeiräte durch Aufwertung zu Ausschüssen

5.  Initiativen der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtages zur Stärkung politischer Mitwirkungsrechte in Bundesgesetzen

6.         die stärkere  Berücksichtigung der Interessen und Aktivitäten der Migranten in den Medien

7.   die Entbürokratisierung des  Einbürgerungsverlaufs

 

Formen politischer Partizipation sind:

-          die Teilnahme an Wahlen, Mitwirkung und Gründung von Parteien und Initiativen

-          die Teilnahme und Mitwirkung in Institutionen der Zivilgesellschaft, wie Vereine, Gewerkschaften, Kirchen, Initiativen, eigene Vereine und Initiativen

-          das offensivere Werben von eigenen Anliegen, von Akzeptanz und Unterstützung in der Gesellschaft

-          die Gewinnung von Partnern und die Schaffung sowie Nutzung von Netzwerken

-          das Stellen von Forderungen an politisch Verantwortliche (Kommunalwahl! Landtagswahl!) und das Zeigen von Bereitschaft zur Mitarbeit und Beratung

-         die Förderung der Selbstvertretung von Migranten

 

 

von sächsischer Migrantenbeirat
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Thursday, 27. march 2008 4 27 /03 /März /2008 17:04

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