Empfehlungen der II. Konferenz: Integrations- und Asylpolitik in Sachsen

Veröffentlicht auf von sächsischer Migrantenbeirat

 Empfehlungen der II. Konferenz: Integrations- und Asylpolitik in Sachsen

 

(14. und 15. Oktober 2005)


Teil 1

 

Forum I:
Arbeit und Soziales

 

Die Empfehlungen und Forderungen im Bereich Arbeit und Soziales sind:

 

1.        die Erweiterung der interkulturellen und Sprachkompetenz der Behörden (ARGE, Polizei, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Sozialamt und andere)

 a) durch den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten mit Migrationshintergrund (Nutzung der Möglichkeiten des Europäischen Freiwilligen Dienstes)

 b) mit weiteren Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bei fachlicher Eignung

2.        die Förderung beruflicher und schulischer Qualifikationen für Menschen mit Migrationshintergrund

3.        mehr Flexibilität seitens der Agentur für Arbeit bzw. ARGE, auch in ihrer Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde bei der Förderung von Selbständigkeit und Qualifizierung der Menschen mit Migrationshintergrund  (u.a. Anträge auf vorzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels wohlwollend zu prüfen, wenn davon die Qualifizierung und Fortbildung abhängt)

4.        die Verhinderung hoher Arbeitslosigkeit unter Ausländern durch die Förderung der ARGE zu verstärkten Trainingsmaßnahmen

5.        die Anordnung des SMI als oberste Landesbehörde, dass von besonderen ausländerrechtlichen Auflagen zur Wohnsitznahme im Freistaat Sachsen für Ausländer mit Aufenthaltstitel abgesehen wird

6.        Maßnahmen der Agentur für Arbeit, ARGE und anderer Behörden für Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt verbunden mit einer intensiven Sprachförderung, unter anderem durch: - die Nutzung von Erfahrungen der Vereine auf dem Bereich der Sprachförderung
- die Einbindung der Vereine in die Maßnahmen

7.        der Einsatz des Landes Sachsen, dass Deutschland weitere Sozialabkommen abschließt, die den Bezug von Rente hier für die Menschen ermöglichen, die in ihren Ländern langjährig gearbeitet haben

8.        die Wiedereinrichtung der Kindergeldstelle in Dresden (Kindergeldanträge sollen zügiger bearbeitet werden)

9.        die Anrechnung des Kindergeldes durch die ARGE nur dann als Einkommen, wenn das Kindergeld tatsächlich gewährt wird

10.     gründlichere Festsstellungen der Schwerbehinderungen bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern und bei Bedarf mit Hilfe qualifizierter Dolmetscher

11.     die Übernahme von Kosten für qualifizierte Dolmetscher im medizinischen Bereich durch Krankenkassen bzw. Sozialbehörden

12.     eine Vereinfachung und ein besseres Verständlichmachen für die Regelung über die Arbeitslosmeldung 3 Monate vor der Kündigung des Arbeitsvertrages

a)                die Erklärungen speziell für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Muttersprache

b)                die Verfügbarkeit von anderen Informationen von der Agentur für Arbeit in der Muttersprache der              ausländischen Bür­gerinnen und Bürger

13.     das Recht auf Arbeit langfristig für jede/n ausländische/n Bürgerin und Bürger, die/der in Deutschland lebt

 

Forum II:
Bildung und Kultur

 

Empfehlungen im Bereich Bildung:

1.       die Schaffung von Voraussetzungen für eine reale Gleichberechtigung angesichts unterschiedlicher Startbedingungen von Migranten bei der Eingliederung ins Bildungssystem und Berufsleben

2.       a) die Förderung des Kindergartenbesuches durch Aufklärung von ausländischen Eltern über die Bedeutung des Kindergartens für die Integration
b) ein Bildungsplan zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache im Kindergarten

3.       die Sensibilisierung aller Kinder für Toleranz und Akzeptanz anderer Kulturen (für alle Bildungsebenen)

4.       die Förderung des Lernens der deutschen Sprache bei Erhalt der Muttersprache in der Schule

5.       der Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts

6.       die Anerkennung  der interkulturellen Erziehung als allgemeinen Bildungsauftrag und die Förderung der Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals hinsichtlich interkultureller Kompetenzen

7.       die Koordinierung und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule, sozialen Behörden, Arbeitsämtern, MigrantInnenvertretungen usw.

8.       die Umsetzung der realen Gleichberechtigung bei dem Zugang zu Gymnasien, Hochschulen  u. a. Bildungseinrichtungen

9.       die vertragliche Sicherung von Ausbildungsplätzen für Schüler mit Migrationshintergrund

10.    die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Migrationhintergrund im öffentlichen Dienst

11.    die Zuschneidung von Programmen von Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern gezielt auf den  konkreten Bedarf zur Förderung der Integration

12.    die Beteiligung von Migranten an den bildungspolitischen Strukturen und Netzwerken

 

Da Integration ihrem Wesen nach einen kulturellen Wandlungsprozess darstellt, braucht es eine bewusste Gestaltung. Die Kommune kann und muss mittels ihrer Kulturpolitik diesen Prozess fördern.

 

Empfehlungen im Bereich Kultur:

1.       die Berücksichtigung der kulturellen Interessen der MigrantInnen durch die Kommunale Politik

2.       die Schaffung von Bedingungen, damit kommunale Kultur einen Beitrag zur Integration leisten kann (interkulturelle Ausrichtung der Kulturpolitik ist erforderlich)

3.       die stärkere Berücksichtigung von Kulturen anderer Weltregionen bei den Kultur- und Informationsangeboten von Städten und Gemeinden

4.       die Förderung des Dialogs der Kulturen durch die Beteiligung von MigrantInnen an den kulturpolitischen Strukturen, Entscheidungsgremien und Netzwerken

5.       die Förderung eines vielfältigen demokratischen Vereinslebens, Landes- und kommunale Wettbewerbe zwischen den Vereinen zur Förderung integrativer Aktivitäten

6.       die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Religionsgemeinschaften in der Kommune

7.       die Nutzung der kulturellen Potenziale der MigrantInnen

8.       Maßnahmen zur Verhinderung von Konzentration von Ausländergruppen in einem Wohngebiet

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